Planungstipps

Der Hausbau ist ein wichtiger Lebensabschnitt und legt die Grundlage für das spätere Wohnen und Leben. Daher sollte der Planung ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Hier finden Sie Tipps für Ihre Planung und wertvolle Informationen zu den Themen Finanzierung und Förderung, damit Sie mit Freude die erste Phase des Bauens meistern.

Massives Bauen besitzt in Deutschland einen hervorragenden Ruf: Ziegel haben den größten Marktanteil bei wandbildenden Baustoffen. Mit 30,3 Prozent besteht fast jedes dritte im Jahr 2020 fertiggestellte Wohngebäude überwiegend aus Ziegel.

MASSIVHAUS

Massivhäuser werden nach traditioneller Art Stein auf Stein gemauert. Die tragenden Wände und die Gebäudehülle bestehen aus massiven Baumaterialien wie Ziegel, Kalksandstein oder Porenbeton.

FERTIGTEILHAUS

Fertighäuser sind Gebäude mit vorgefertigter Grundkonstruktion. Zumeist handelt es sich dabei um eine industriell gefertigte Holzkonstruktion, die auf die Baustelle transportiert und vor Ort montiert wird.

EINSCHALIGES MAUERWERK

Bei einschaligen, monolithischen Außenwänden sind die Steine sowohl tragendes Element als auch Wärmeschutz. Die Wände werden innen und außen nur noch verputzt. Auch nach den strengen Auflagen der Energieeinsparverordnung können einschalige Wände in der üblichen Wandstärke von 36,5 cm errichtet werden. Mit einer Wandstärke von 49 cm können Passivhäuser gebaut werden.

ZWEISCHALIGES MAUERWERK

Bei zweischaligen Außenwänden wird das Mauerwerk mit einer Außendämmung versehen: mit der sogenannten Thermohaut oder auch Wärmedämmverbundsystem. Das meist 24 cm dicke Mauerwerk aus schweren Steinen erfüllt nur die Tragfunktion, den Wärmeschutz übernimmt eine 12-30 cm starke Dämmung, vorwiegend aus Styropor oder Mineralwolle.

ARCHITEKTENHAUS - ENGAGEMENT DES BAUHERREN GEFRAGT

Ein Haus zum sicheren Festpreis kann ein Architekt nicht bieten, dafür ist es ein Unikat individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten. Der Architekt oder Bauplaner handelt ausschließlich im Interesse des Bauherren. Voraussetzung für die Realisierung der individuellen Wünsche ist allerdings der Einsatz des Bauherren selbst. Je konkreter er seine Vorstellung gemeinsam mit dem Architekten entwickelt, desto gründlicher ist die Auftragsausschreibung und desto besser bleiben die Kosten im Rahmen.

BAUTRÄGERHAUS - ALLES AUS EINER HAND

Das Bauträgerhaus hat den Vorteil, dass der Bauherr nur einen Vertragspartner hat, der sich von der Planung bis zur schlüsselfertigen Übergabe um alle Details kümmert. Zudem bieten Bauträger oft auch eine Festpreisgarantie. Bauträger bieten oft stark typisierte Häuser an. Das muss kein Nachteil sein, denn viele Wünsche und Ausstattungsdetails lassen sich einarbeiten.

Um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen, können Bauherren auch Staatshilfen nutzen.

 

 

Was bieten Bund, Länder und KfW-Bank an Förderungen?

 

 

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

 

  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

 
Weitere Informationen – auch die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – finden Sie hier:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW
Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW

 

Genossenschaftliches Wohnen

 

  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.  
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

 
Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW
 
Altersgerecht Umbauen (AU)

 

  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

 
Weitere Informationen finden Sie hier: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW
 

 

Weitere Infos: www.kfw-foerderbank.de

 

 

Wohn-Riester

 

Der Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, ist seit 2009 die wichtigste staatliche Förderung für den Hauskauf in Deutschland. Jeder Pflicht-Sozialversicherte kann „Riester-Sparer“ werden. Vier Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres müssen gespart werden. Darauf legt der Staat eine Subvention oder einen Steuervorteil darauf. Wer gut verdient, bekommt stattdessen einen Steuerrabatt, der noch höher ist als die Förderung.

Weitere Infos: www.bundesfinanzministerium.de oder www.sparkasse.de

 

 

Kredite der Bundesländer

 

13 der 16 Bundesländer (Ausnahmen sind Berlin, Bremen und Mecklenburg Vorpommern) gaben im Jahr 2013 Eigenheimkäufern und –erbauern zinsgünstige oder gar zinslose Darlehen. Diese sind an Einkommensgrenzen und teilweise auch an Wohnungsgrößen geknüpft. Sie kommen in erster Linie Einkommensschwächeren, Familien mit Kindern und Schwerbehinderten zu Gute. In der Regel handelt es sich um zinslose oder zinsverbilligte Darlehen, teils auch um Zuschüsse. Die Bedingungen sind allerdings überall unterschiedlich und ändern sich gelegentlich.

Weitere Infos: www.baufoerderer.de

 

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